Das Landgericht münchen hat in einem aktuellen Urteil vom 12.01.2012 das durch das Telemediengesetz gesicherte Recht auf anonyme Nutzung kostenloser WLAN-Hotspots bestätigt.
Im Netzwerk der Beklagten würden Nutzer mit dynamisch verteilten IP-Adressen in das Netzwerk eingebunden. Aufgrund ihrer nicht Statigkeit, stellten diese jedoch keine Anschlusskennung im Sinne des §111 TKG dar, weshalb die sich aus diesem Paragraphen ergebenden Speicherpflichten nicht anwendbar seien.
Ferner dürfe ein Diensteanbieter sogenannte Bestandsdaten wie bspw.
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Am 16.02.2012 haben wir nach fast einjähriger Arbeit die Version 0.3 unserer Freifunk Firmware für das Oldenburger Freifunk Netzwerk veröffentlicht. Mit der neuen Version unterstützen wir erstmal zwei neue Router. Den TP-Link WR1043ND sowie den TP-Link WR741ND. Auch setzen wir erstmals auf eine stabile OpenWrt Version 10.03.1 als grundlage für unsere Firmware.
Zudem haben wir unser Mesh Protokoll B.A.T.M.A.N advanced auf Version 2011.4.0 und den eingesetzten VPN Deamon Tinc auf Version 1.
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Am 11.02.2012 findet der 6. Linux-Informationstag in Oldenburg statt. Auch wir werden wieder mit einem Stand anwesend sein. Wer sich informieren, seinen Router flashen oder einfach mit uns in Kontakt treten möchte, ist herzlich willkommen!
Die Veranstaltung findet von 11.00-18.00 Uhr in den Räumen des KDO statt. Die Adresse lautet:
Zweckverband KDO
Elsässer Straße 66
26121 Oldenburg